Sondereigentumsverwaltung

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Sondereigentumsverwaltung2019-05-25T04:12:52+02:00

Dies ist die Verwaltung einer Wohnung oder Teileigentumseinheit in einer Eigentumsanlage. Sie besitzen z. B. eine Eigentumswohnung und haben diese vermietet.

Die Befugnisse und Zuständigkeiten des WEG Verwalters hören – salopp ausgedrückt – „an der Wohnungstür auf“, sofern kein Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Hier sind Sie als Eigentümer in der Pflicht und müssen sich selbst um die Belange des Mieters oder der Wohnung kümmern.

Dies nehmen wir Ihnen ab. In der Form, wie Sie es wünschen.

Um Ihnen hier ein detailliertes, auf Ihre individuellen Ansprüche zugeschnittenes Angebot unterbreiten zu können, nutzen Sie bitte die Angebotsanfrage.

Begründung, Durchführung und Beendigung von Mietverhältnissen

  • Abschluß und Kündigung von Mietverträgen, Übergabe und Rücknahme von Mieträumen
  • Entgegennahme der Miete und Kontrolle der Mieteingänge
  • Mieterhöhungsmöglichkeiten prüfen und ggf. durchführen
  • Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
  • Abwicklung des gesamten schriftlichen und mündlichen Verkehrs mit dem Mieter

Juristische Betreuung

  • Geltendmachung von Ansprüchen des Eigentümers gegen den Mieter sowie Abwehr von Ansprüchen der Mieter gegen den Eigentümer, Einschaltung eines qualifizierten Rechtsanwaltes
  • Einleitung gerichtlicher Verfahren mit Beauftragung eines qualifizierten Fachanwaltes zur Geltendmachung oder Abwehr anderweitiger Ansprüche durch bzw. an den Eigentümer

Finanz- und Vermögensverwaltung

  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Rechnungswesen
  • Zahlungsverkehr
  • Einnahmen und Ausgabenaufstellung für den Eigentümer

Technische Verwaltung

  • Durchführung der für die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung sowie in sonstigen dringenden Fällen der zur Erhaltung der Wohnung erforderlichen Maßnahme

Sonstige Betreuung

  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter des Eigentümers
  • Schriftverkehr mit dem Steuerberater
  • Betreuung des Mieters, Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Mietverhältnis.
  • Auf Wunsch ständige Information des Eigentümers über aktuelle Vorgänge

Dies ist lediglich ein kurzer Überblick über unsere Leistungen. Sämtliche Leistungen werden einzeln und detailliert in unserem Vertrag ausgeführt. Bitte fragen Sie nach einem Angebot.

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