Verwaltung nach WEG

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Verwaltung nach WEG2019-05-25T04:04:50+02:00

Dies ist die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums einer Eigentümergemeinschaft nach den Vorgaben des Wohnungseigentumsrechts (WEG).

Die Bestellung eines Verwalters kann nach § 20 WEG nicht ausgeschlossen werden. Dies hat seine berechtigten Gründe. Zwar steht die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums einer Eigentumsanlage allen Eigentümern gemeinsam so, diese könnten sich also ggf. auch „selbst“ verwalten. In der Praxis ist dies jedoch – außer bei kleinen Wohnanlagen – nur schwer umsetzbar. Wer opfert seine Freizeit für die anfallenden Arbeiten? Was ist, wenn Streitigkeiten entstehen und man als Miteigentümer und Selbstverwalter involviert ist? Diese Liste läßt sich weiter fortführen und so stehen die meisten Eigentümergemeinschaften eines Tages vor der sinnvollen Frage: sollen wir diese wichtige und anspruchsvolle Arbeit nicht einem Fachmann übertragen?

Allgemeine kaufmännische Verwaltung

  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • Durchführung von Beschlüssen der Eigentümer
  • Allgemeine Betreuung der Eigentümer in gemeinschaftlichen Angelegenheiten
  • Vorbereitung des Abschlusses von Verträgen und Überwachung ihrer ordnungsgemäßen Durchführung
  • Aufbewahrung von Verwaltungsunterlagen

Juristische Verwaltung

  • Abschluß, Änderung und Beendigung aller zur Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen und zweckmäßigen Verträge
  • Teilnahme am rechtsgeschäftlichen Verkehr als Vertreter der Eigentümer
  • Gerichtliche Vertretung der Eigentümer

Finanz- und Vermögensverwaltung

  • Einrichtung und Führung einer objektbezogenen Buchhaltung
  • Rechnungswesen
  • Wirtschaftsplan und Einzug von Hausgeldern
  • Jahresabrechnung und Rechnungslegung
  • Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder

Technische Verwaltung

  • Durchführung von Maßnahmen, die für die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung sowie ins sonstigen dringenden Fällen für die Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlich sind

Sonstige Betreuung

  • regelmäßige Objektbegehung
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat, Information des Beirates über alle nennenswerten Begebenheiten
  • Konstruktive Zusammenarbeit mit dem Hausmeister und sonstigen Hauspersonal.
  • Betreuung jedes einzelnen Eigentümers, Hilfestellung bei Fragen und sonstigen Anliegen.

Dies ist lediglich ein kurzer Überblick über unsere Leistungen. Sämtliche Leistungen werden einzeln und detailliert in unserem Vertrag ausgeführt. Bitte fragen Sie nach einem Angebot.

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