Alles, was von Kindern auf dem Spielplatz zum Spielen benutzt werden kann, ist ein Spielplatzgerät. Vielfältig und attraktiv gestaltete Spielflächen fördern Wahrnehmung, Motorik und Koordination der Kinder. Neben dem Spielwert ist auch der Sicherheitsaspekt von Bedeutung. Die Gesamtverantwortung für die Sicherheit liegt beim Betreiber/Eigentümer. Dieser muss seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen.
Wo Kinder spielen, ist es besonders wichtig, Gefahrenquellen zu vermeiden. Daher sind die Spielplätze und deren Spieleinrichtungen zu warten und regelmäßig auf ihre Sicherheit zu überprüfen, damit auftretende Mängel nicht zu Unfällen führen. Die Anforderungen an die Sicherheit von Spielplätzen sind in den Normen DIN EN 1176 und 1177 geregelt.
Der Betreiber ist verpflichtet, regelmäßige Kontrollen des Spielplatzes vorzunehmen. Entsprechend der Größe und Frequentierung der Spielanlage ist eine wöchentliche Sichtkontrolle erforderlich, welche der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen dient, die sich durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse ergeben können. Im Abstand von 1 bis 3 Monaten erfolgt Funktionskontrolle der Spielgeräte, bei der die Funktion und Stabilität der Anlage zu überprüfen ist. Die Sicht- und Funktionskontrollen können zum Beispiel durch die vor Ort tätigen Hausmeister vorgenommen werden.
Bei der jährlichen Kontrolle (Hauptinspektion) wird der allgemeine betriebssichere Zustand von Anlage, Fundamenten und Oberflächen festgestellt. Diese Prüfung kann durch sachkundige Mitarbeiter der VEGIS oder anderen, öffentlichen Prüfinstituten vorgenommen werden.
Die Prüfprotokolle der Hauptinspektion enthalten neben der Bestandserfassung aller vorhandener Spielgeräte, den technischen Zustand der Einzelgeräte sowie Angaben zum Gesamterscheinungsbild der Spielplatzanlage. Ebenso werden die Mängel per Foto dokumentiert und ggf. auch Vorschläge zur Mängelbeseitigung unterbreitet. Werden Mängel erkannt, welche die allgemeine Sicherheit gefährden oder von denen eine unmittelbare Verletzungsgefahr ausgehen, ist der Mangel unverzüglich zu beheben. Bis dahin ist das betroffene Spielgerät zu sperren. Für alle anderen ausgewiesenen Mängel, von denen nicht unmittelbar eine Gefährdung für die Sicherheit der spielenden Kinder ausgeht, besteht eine Beseitigungspflicht innerhalb der auf die Prüfung folgenden 6 Monate.
Wichtig ist diesem Zusammenhang, dass alle Dokumentationen über durchgeführte Prüfungen, Kontrollen, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren aufzubewahren sind.
Neben den vorgeschriebenen Kontroll- und Prüfpflichten ist ebenso eine routinemäßige Wartung notwendig, die vorbeugend alle Maßnahmen umfasst, um das Sicherheitsniveau und letztlich die Bespielbarkeit der Anlage zu gewährleisten.
Zu den Maßnahmen gehören u. a. das Nachziehen von Befestigungen, die Nachbehandlung von Oberflächen, die Wartung des Fallraumes, die Sauberkeit der Spielanlage, das Schmieren von Gelenken und vieles mehr.
Bestimmte sicherheitsrelevante Reparaturen sind ausschließlich Fachfirmen vorbehalten. Hierzu zählen vor allem das Ersetzen von Befestigungen, Schweißarbeiten oder defekten Konstruktionsteilen. Dabei ist darauf zu achten, dass stets Originalersatzteile mit entsprechender Zulassung verbaut werden.
Um die Sicherheit als Ganzes zu beurteilen, zu erhalten und, wenn nötig, zu verbessern, ist es vorteilhaft, ein Sicherheitsmanagement aufzubauen. Darin ist dann festzuhalten, welche Personen die Kontrollen durchführen und wie diese entsprechend geschult sind.
Letztendlich ist noch zu erwähnen, dass die Kosten der Spielplatzprüfungen umlagefähig sind und der Position Gartenpflege zugeordnet werden können.